Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Bruck an der Mur ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Gemeinde Bruck an der Mur.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website von Gemeinde Bruck an der Mur istwegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.05.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Drittenvorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 23.05.2022 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Rathaus, Erdgeschoss
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