Neues Parkraumkonzept für Bruck an der Mur ab 1. Oktober 2023
Ab Oktober 2023 tritt für die Stadt Bruck an der Mur ein optimiertes Parkraumkonzept mit neuer Zoneneinteilung in Kraft.
Das neue Parkraumkonzept mit der Einteilung in grüne und blaue Zonen soll mehr verfügbaren Parkraum für Bewohner*innen und Kund*innen sicherstellen. Sowohl für Anrainer*innen als auch für Pendler*innen gibt es die Möglichkeit, Dauertickets zu erwerben.
Das Verkehrsplanungsbüro ZIS+P aus Graz empfahl auf Basis einer umfangreichen Studie eine sogenannte Zonen-Lösung. Diese besteht aus einer grünen und einer blauen Zone.
Neue Tarife ab November 2022
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der damit verbundenen finanziellen Belastung aller Bürger*innen beschloss der Gemeinderat mehrheitlich eine Novellierung der mit 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Parkgebührenverordnung. Der Monatstarif in der grünen Zone wird von 35 Euro auf 30 Euro gesenkt, die Jahrespauschale für Pendler kostet statt bisher 390 Euro künftig 250 Euro. Für jene Pendler bzw. Anwohner, die die Pauschale bereits entrichtet haben, wird die Laufzeit des Tickets entsprechend verlängert. Die Verlängerung ist erst im letzten Monat vor Ablauf des Jahrestickets auf Ersuchen des jeweiligen Ticketinhabers und damit frühestens ab September 2023 möglich. Die neue Verordnung trat mit 4. November 2022 in Kraft.
Blaue ZoneDie blaue Zone umfasst den inneren Stadtkern.
Das Parken in der Blauen Zone kostet Montag bis Freitag, von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag, von 8 bis 12 Uhr 60 Cent pro 30 Minuten, die maximale Parkdauer beträgt hier 180 Minuten, also drei Stunden. |
Grüne ZoneIn der Grünen Zone, in der das Parken von Montag bis Donnerstag, von 8 bis 18 Uhr 40 Cent pro 30 Minuten kostet, gibt es auch Pauschaltarife, der Tag kostet 7 Euro, der Monatstarif beträgt 30 Euro. Die Jahreskarte für Pendler kostet 250 Euro. Das Parken in der Grünen Zone ist ab 1. Oktober 2023 freitags ab 12 Uhr und samstags gratis. Die Grüne Zone erstreckt sich über folgende Straßen:
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Für Anrainer*innen gibt es sowohl für die Blaue Zone (nur außerhalb des inneren Stadtkerns) als auch für die Grüne Zone eine Anwohnerparkbewilligung, die entweder für einen Monat oder ein Jahr ausgestellt wird.
Diese kostet für einen genau definierten Bereich (je nach Hauptwohnsitz Zone A oder B) 30 Euro im Monat bzw. pauschal 85 Euro pro Jahr. Für den inneren Stadtkern (Zone C) ist das Anrainerparken nicht möglich. Bewohner*innen, die ihren Hauptwohnsitz in diesem Bereich haben, können daher für ihre Anwohnerparkbewilligung zwischen den Zonen A und B wählen.
Am Bahnhof werden noch besondere Parkmöglichkeiten für Einpendler*innen geschaffen - nähere Informationen hierzu werden gesondert bekanntgegeben.
Das Parken für Inhaber*innen eines Parkausweises für Menschen mit Behinderungen nach § 29b StVO ist in der blauen und grünen Zone kostenlos.
Parkzonen ab 1. Oktober 2023
Handy-Parken in Bruck
Achtung neu: Parkgebühr für Elektroautos
Der Verkauf von Dauerparktickets startet mit 16. August 2022 im Bürger*innen-Büro
Bitte nutzen Sie das Onlineformular um zum Antragsformular zu gelangen.
Anrainer*innen grüne/blaue Zone:
https://www.amtsweg.gv.at/stmk/start.do?generalid=Parkkarte_Bewohner_62139&party=62139
Pendler*innen grüne Zone:
https://www.amtsweg.gv.at/stmk/start.do?generalid=Parkkarte_Gruene_Zone_62139&party=62139
Allgemeine Anfragen zu den Dauertickets stellen Sie bitte per Email an buergerbuero[at]bruckmur.at.
Für die Ausstellung der Dauerparktickets ist das Bürger*innen-Büro (Eingang altes Rathaus) von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie montags von 13 bis 16.00 und dienstags bzw. donnerstags von 13 bis 15 Uhr für Sie da. Während der Einführungsphase kann es bei Antragstellung im Rathaus zu längeren Wartezeiten kommen.
Der Weg zu Ihrem Dauerparkticket
Wie komme ich als Anrainer zu meiner Jahresparkkarte?
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Grünen oder Blauen Zone haben, können Sie eine Jahresparkkarte für die betreffende Zone beantragen. Sie können dies bequem von zuhause aus online tun und anschließend Ihre Parkkarte im Bürger*innen-Büro abholen.
Der Kauf eines Dauertickets ist auch im Bürger*innen-Büro möglich, es wird jedoch empfohlen, die Bestellungen online durchzuführen, da gerade während der Einführungsphase im Rathaus mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Wichtiger Hinweis für Anrainer im Inneren Stadtkern (Zone C)
Wenn Sie im inneren Stadtkern (Zone C) wohnen, können Sie für ihre Anwohnerparkbewilligung zwischen den Zonen A und B wählen. Für die Zone C ist ein Anrainerticket nicht erhältlich.
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen für die Abholung einer Jahresparkkarte mit:
- Meldezettel
- Zulassungsschein
- Bei Firmenfahrzeugen ist eine Bestätigung des Zulassungsbesitzers beizulegen, dass die private Nutzung des Fahrzeuges gestattet ist.
- Bei Leasingfahrzeugen, die nicht auf den Leasingnehmer zugelassen sind, ist eine Vertragskopie (Auszug) beizulegen.
Die flächendeckende Kurzparkzone ist durch Straßenverkehrszeichen an allen Ein- und Ausfahrten zum Zonengebiet gekennzeichnet. Innerhalb dieser Zonen sind keine gesonderten Verkehrszeichen aufgestellt. Die Anbringung von Bodenmarkierungen dient nur als Orientierungshilfe; rechtsverbindlich ist ausschließlich die Beschilderung.