Kindergärten

Altersgemäße Betreuung von Kindern bis zur Schulpflicht

Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Erreichung der Schulpflicht.

Kommen Ihre Kleinsten schön langsam in das Alter, in dem der Kindergartenbesuch ansteht? Wir sind in der glücklichen Lage, Kindergärten zu haben, in denen unsere Kinder von ausgezeichnet ausgebildeten und motivierten Kindergartenpädagoginnen und Betreuerinnen auf die Anforderungen des Lebens vorbeireitet werden.

Die Stadt Bruck an der Mur betreibt im gesamten Stadtgebiet an sechs Standorten insgesamt sieben Kindergärten davon ein Praxiskindergarten, ein alterserweiterter Kindergarten und ein Ganzjahreskindergarten.