Aktiv Card
Was ist die AktivCard?
Österreich ist ein Land, in dem soziale Hilfen gesetzlich gut verankert sind. Die Stadt Bruck an der Mur bietet darüber hinaus mit der AktivCard umfangreiche soziale Leistungen an, die allen Bewohner*innen zu Gute kommen und den Zugang zu Förderungen künftig wesentlich erleichtert soll.
Anspruch auf die AktivCard haben alle
- Menschen mit geringem Einkommen ab 18 Jahre
- mit Hauptwohnsitz in Bruck an der Mur
- mit gültigem Aufenthaltstitel oder
- österreichischer Staatsbürgerschaft
- sowie deren im Haushalt lebenden Familienangehörigen
Berechnungsbasis
Berechnungsbasis ist das Haushaltseinkommen nach den jeweils aktuellen Richtsätzen. Die Richtsätze passen sich jährlich an die Armutsgefährdungsschwelle an!
Die aktuelle Armutsgefährdungsschwelle (60% des Median-Einkommens) beträgt 1.572€ monatlich für einen Einpersonen-Haushalt (12 Mal im Jahr). Der Wert erhöht sich um den Faktor 0,5 pro weitere erwachsene Person im Haushalt und um den Faktor 0,3 pro Kind (unter 14 Jahre) im Haushalt.
Jeweils aktuelle Informationen auf den Seiten der Statistik Austria:
https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/einkommen-und-soziale-lage/armut
Familienangehörige (Haushaltseinkommen):
- Eltern, Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern
- Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder
- Enkelkinder
- Geschwister
- Lebensgefährtin und Lebensgefährte
Welche Einkünfte werden für die Berechnung der AktivCard berücksichtig?
Für alle im Haushalt lebenden Personen, für die keine Familienbeihilfe bezogen wird:
- Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (auch Pensionen)
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit nicht endbesteuert
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte gemäß §29 Einkommensteuergesetz
- Wochengeld
- Kinderbetreuungsgeld (NICHT zu verwechseln mit Familienbeihilfe)
- Arbeitslosengeld (auch Weiterbildungsgeld)
- Notstandshilfe
- Einkünfte von Zeitsoldaten (ohne Taggeld und gesetzl. Abzüge)
- Sozialunterstützung
- Erhaltene Unterhaltszahlungen von geschiedenen Ehegatten
- Erhaltene Unterhaltszahlung (Alimentationszahlung) und Waisenpensionszahlungen für im Haushalt lebende Kinder
Abgezogen werden folgende Einkünfte:
- Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Angehörige (geschiedene Ehegatten, Kinder, Eltern)
Weitere Informationen zur AktivCard
Änderung der Daten
Änderungen der Bankdaten, der Wohnadresse sowie der im Haushalt lebenden Personen müssen innerhalb von 14 Tagen durchgeführt werden.
Abmeldung der AktivCard
Eine Abmeldung der AktivCard ist vorzunehmen, wenn der/die Antragsteller*in bzw. die Familie keinen Hauptwohnsitz mehr in Bruck an der Mur hat, wenn die antragstellende Person innerhalb der Familie geändert werden soll (hier muss ein neuer Antrag ausgefüllt werden, vorhandene Einkommensnachweise werden verwendet!) oder wenn der/die Antragsteller*in die Familie verlässt.
Entzug der AktivCard
Bei Missbrauch wird die AktivCard entzogen. Ein Missbrauch liegt vor, wenn (absichtlich) falsche Angaben bei der Antragstellung gemacht werden, wenn die Karte an Dritte weitergegeben wird bzw. wenn Veränderungen bzgl. der im Haushalt lebenden Personen nicht bekannt gegeben werden.
Gültigkeit
Die AktivCard ist jeweils für ein Jahr ab März gültig.
Sie können hier den AktivCard-Flyer (Stand 02/2023) mit allen wichtigen Informationen als PDF downloaden.
AktivCard beantragen
Weitere Informationen sowie den Antrag erhalten Sie hier bzw. im Bürger*innen-Büro der Stadt Bruck an der Mur.
Welche weiteren Unterlagen werden für die Erstellung der AktivCard benötigt?
- Alle Einkommensnachweise sowie Unterhaltszahlungen vom Vorjahr (siehe Einkünfte zur Berechnung der AktivCard)
- Kopie des Meldezettels für alle im Haushalt lebenden Personen
- Aktuelle Bestätigung der Familienbeihilfe
- Lichtbildausweis Antragsteller*in
- Fallbezogen evtl. Untermietvertrag,
- Inskriptionsbestätigung, Schulbesuchsbestätigung, etc.
Vorteile der AktivCard
Neben vielen Förderungen der Stadtgemeinde Bruck gibt es auch Ermäßigungen bei Brucker Wirtschaftsbetrieben, Vereinen, Apotheken und Ärzten.