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Übersicht

Am Sonntag, 23. März 2025, findet die Gemeinderatswahl in Bruck an der Mur statt. Dabei werden die Mitglieder des Gemeinderats für die nächste Amtsperiode gewählt. Die Wahl bietet allen berechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, aktiv an der politischen Gestaltung der Stadt mitzuwirken.

  • Wahltag: Sonntag, 23. März 2025
  • Wahllokale geöffnet: 7:00 – 13:00 Uhr
  • Wahlsprengel: Persönlicher Wahlsprengel wird Anfang März per Post mitgeteilt.
  • Wahlturnus: Die Gemeinderatswahl findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Wahl wurde im Jahr 2020 durchgeführt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind Personen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestalter: Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Wahltag
  • Staatsbürgerschaft: Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Hauptwohnsitz: In der Gemeinde Bruck an der Mur
  • Wahlrecht: Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen

Stichtag für die Wahlberechtigung: 6. Jänner 2025


Wählen im Wahllokal

Am Wahltag, Sonntag, 23. März 2025, kann die Stimme in einem der Wahllokale in der Gemeinde abgegeben werden.

Öffnungszeiten der Wahllokale: 07:00 – 13:00 Uhr

Für die Stimmabgabe erforderlich:

  • Personalisierter Abschnitt aus der zugesandten Wahlinformation
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Die persönliche Wahlinformation mit Informationen zum Wahlsprengel wird Anfang März postalisch zugestellt.


Wählen mit Wahlkarte

Sollte eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal nicht möglich sein, kann eine Wahlkarte beantragt werden.

Fristen für die Beantragung einer Wahlkarte:

  • Schriftlich oder online: bis Mittwoch, 19. März 2025
  • Persönlich  im Bürger*innenbüro: Bis Freitag, 21. März 2025, 12 Uhr

Achtung: Eine Wahlkarte kann nur persönlich beantragt werden. Eine Beantragung durch Dritte (z. B. Ehepartner, Erziehungsberechtigte, Erwachsenenvertreter) ist auch mit Vollmacht NICHT zulässig.

Wählen per Briefwahl:
Die ausgefüllte Wahlkarte muss rechtzeitig bei der Wahlbehörde einlangen. Daher ist sicherzustellen, dass die Wahlkarte nach der Stimmabgabe so frühzeitig zurückgesendet wird, dass sie spätestens am Wahltag, 23. März 2025, bis zum Schließen des letzten Wahllokals (13 Uhr) bei der Gemeinde eintrifft.

!!! Direkte Stimmabgabe im Bürger*innenbüro !!!

Nach persönlicher Beantragung der Wahlkarte kann die Stimme unmittelbar vor Ort - zu den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8 - 16 Uhr, Freitag 8 - 12 Uhr - abgegeben werden.

Eine barrierefreie Wahlkabine steht zur Verfügung.


Kandidierende & Parteien

Bei der Gemeinderatswahl treten verschiedene Parteien und Listen an, die sich um Mandate im Gemeinderat bewerben. Die endgültige Liste der kandidierenden Parteien und Personen wird nach der offiziellen Einreichfrist bekannt gegeben.

Sobald die zugelassenen Wahlvorschläge feststehen, werden hier weitere Informationen zu den antretenden Parteien und deren Kandidierenden veröffentlicht.


Wahlsystem

Die Gemeinderatswahl erfolgt nach folgendem Prinzip:

  1. Ein Stimmzettel, eine Stimme – Das Kreuz wird bei der bevorzugten Partei gesetzt.
  2. Vorzugsstimmen – Es können Vorzugsstimmen vergeben werden, jedoch ausschließlich an Kandidatinnen und Kandidaten der bereits gewählten Partei. Wird eine Vorzugsstimme an eine Person einer anderen Liste vergeben, zählt dennoch nur die Stimme für die angekreuzte Partei.
  3. Mandatsverteilung – Nach der Auszählung werden die Sitze entsprechend der abgegebenen Stimmen vergeben.

Besondere Wahlhilfe

Für Personen mit Geh- oder Transportunfähigkeit bzw. Bettlägerigkeit besteht die Möglichkeit, neben der Beantragung einer Wahlkarte auch den Besuch einer Besonderen Wahlbehörde am Wahltag anzufordern.


Keine Ausrede. Geh wählen!