Information zur Anmeldung für Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Anmeldung für Krippe, Kindergarten und Hort wird ab diesem Jahr zentral über das Kinderportal des Landes Steiermark durchgeführt. Der Anmeldezeitraum läuft vom 10. Jänner bis 28. Februar 2024.
Wichtig: Eine Anmeldung für Kindergärten in Bruck über das städtische Online-Formular zwischen 1. und 9. Februar 2024 bleibt essenziell! Dies betrifft besonders den BAfEP Kindergarten, da er nicht im Kinderportal erfasst ist.
So melden Sie Ihr Kind an
Anmeldung im Kinderportal des Landes Steiermark (alle Einrichtungen):
Besuchen Sie das Kinderportal des Landes: << Das Kinderportal KIPO >>.
- Melden Sie Ihr Kind im Zeitraum von 10. Jänner bis 28. Februar 2025 an.
- Geben Sie dabei Ihre Wunschprioritäten für Krippe, Kindergarten oder Hort an.
ACHTUNG: Zusätzliche Anmeldung für Brucker Kindergärten über das städtische Online-Formular (essentiell)!
- Der Anmeldezeitraum über das städtische Online-Formular ist von 1. bis 9. Februar 2025.
- Wichtig: Anmeldungen nach dem 9. Februar 2025 werden ausschließlich über das Kinderportal berücksichtigt, jedoch erst im Nachrückverfahren.
Der Link zum Online-Formular ist ab 1. Februar 2025 hier verfügbar!
Platzvergabe und Verfahren
Ein Hauptwohnsitz in Bruck an der Mur ist grundsätzlich Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes. Anmeldungen von Brucker Bürger*innen haben Vorrang. Kinder aus anderen Gemeinden können nur aufgenommen werden, wenn Plätze frei bleiben.
Die Platzvergabe erfolgt nach Abschluss der Anmeldung gemäß den Kriterien des § 28 des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (KBBG). Dabei wird nach Möglichkeit auf Ihre angegebenen Prioritäten Rücksicht genommen.
Nach der Zuteilung der Plätze in Abstimmung mit den Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten Sie ein Informationsschreiben samt Beilagen. Diese Unterlagen sind vollständig ausgefüllt und innerhalb der angegebenen Frist an uns zurückzusenden.
Verpflichtendes Kindergartenjahr
Betreuungsjahr 2025/26
Kinder, die im Zeitraum vom 2. September 2019 bis einschließlich 1. September 2020 geboren sind, sind verpflichtet ab dem 8. September 2025 regelmäßig eine Kinderbetreuungseinrichtung zu besuchen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Betreuungsjahr 2024/25
Kinder, die im Zeitraum vom 2. September 2018 bis einschließlich 1. September 2019 geboren sind, sind verpflichtet ab dem 9. September 2024 regelmäßig eine Kinderbetreuungseinrichtung zu besuchen.
- Anmeldung Betreuungsjahr 2024/2025: « Nachträgliche Anmeldung 2024/2025 »
Ansprechpartner
Referat Bildung
Rathaus: 2. Stock, Zimmer: 2.27
Tel.: 03862 - 890 DW 4330 bzw. DW 4420
Email: bildung[at]bruckmur.at