Anmeldung Betreuungsjahr 2024/2025

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Im Anschluss an die elektronische Anmeldung, werden die Plätze nach Kriterien des § 28 des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuunsgesetz i.d.g.F. (KBBG) gereiht. Die Stadt Bruck an der Mur wird dabei nach Möglichkeit auf Ihre Wünsche Rücksicht nehmen.

Nach der Zuweisung der Plätze in Abstimmung mit den Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten Sie ein Informationsschreiben samt Beilagen über die Platzvergabe. All diese Unterlagen sind ausgefüllt in der angegebenen Frist an uns zu retournieren.

Grundsätzlich ist ein Hauptwohnsitz in Bruck an der Mur für die Aufnahme eines Kindes Voraussetzung. Die Anmeldungen von Brucker Bürger*Innen haben daher Vorrang. In den Kindergärten werden auswärtige Kinder nach Maßgabe freier Plätze aufgenommen.

 

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Kinder, die im Zeitraum vom 2. September 2018 bis einschließlich 1. September 2019 geboren sind, sind verpflichtet ab dem 9. September 2024 regelmäßig eine Kinderbetreuungseinrichtung zu besuchen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.


Ansprechpartner

Kontakt

Rathaus: 2. Stock, Zimmer: 2.27

Tel.: 03862 - 890 DW 4330 bzw. DW 4420

Email: bildung@bruckmur.at